Unsere Dienstleistungen im Überblick

Entdecken Sie unser umfassendes Leistungsspektrum, das auf nachhaltige und praxisnahe Lösungen für Natur und Umwelt abzielt.

Einblicke in unsere Arbeit

Artenschutzfachliche Prüfung

Bebauungsplan „Kesselstraße“ Landeshauptstadt Düsseldorf
Größe des Plangebietes: 8,4 ha
Relevante Artengruppen: Avifauna, Fledermäuse, Reptilien,
Besonderheiten: Elektrobefischung im Hafenbecken

Ökologische Baubegleitung

Umbaumaßnahmen auf dem Werksgelände eines international führenden Chemiekonzerns
Besonderheiten: Brutvogelbetreuung während eines Gebäudeabrisses

Artenschutzfachliche Prüfung

Biggesee Open Air 2025
Größe des Untersuchungsgebietes: 4,4 km²
Relevante Artengruppen: Avifauna, Fledermäuse
Besonderheiten: Horst-und Höhlenkartierung, sowie Konzept für Insektenfreundliche Beleuchtung. 

FFH-Verträglichkeitsprüfung im VSG Diemel- & Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern

Radwegebau Brilon Alme – Wülfte
Relevante Artengruppe: Avifauna
Besonderheiten: Raubwürger Vorkommen

Umweltbericht (inkl. Eingriff-Ausgleichsbilanzierung) & Artenschutzfachliche Prüfung

Errichtung einer Feuerwache in Rüthen-Drewer
Größe des Plangebietes: 0,8 ha
Relevante Artengruppen: Avifauna, Fledermäuse

FFH-Verträglichkeitsprüfung & Artenschutzfachliche Prüfung im Schutzgebiet Obere Eder

Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Relevante Artengruppen: Avifauna
Besonderheiten: Vogelschutzgebiet „Ederaue“

FFH-Verträglichkeitsprüfung im Gewässersystem Diemel und Hoppecke

Sanierung einer Brücke über die Hoppecke

Relevante Artengruppen: Avfauna, Fledermäuse, Fische

Unsere Dienstleistungen

Entdecken Sie unser umfassendes Leistungsspektrum, das auf nachhaltige und praxisnahe Lösungen für Natur und Umwelt abzielt.

Artenschutzrechtliche Gutachten

  • Artenschutzrechtliche Gutachten

Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutz Gesetz (BNatSchG) unterliegt eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensstätten einem gesetzlichen Schutz. Ebenso gesetzlich geschützte Biotope und Lebensräume, sowie die Arten des Anhangs IV der europäischen Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL) und alle heimischen europäischen Vogelarten.

Wenn in einem geplanten Projekt Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatschG (Tötung, Schädigung und Störung von Tieren, die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sowie die Schädigung von Pflanzen) nicht ausgeschlossen werden können, muss eine Artenschutzprüfung erfolgen.

Das Prüfverfahren im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) gliedert sich in drei Stufen:

Stufe 1: Die Vorprüfung

  • Ermittlung der planungsrelevanten Arten
  • Prognose bezüglich der Betroffenheit und möglicher Beeinträchtigungen
  • Ggf. sind weitere Schritte nötig

Stufe 2: Die vertiefende Prüfung

  • Detaillierte Prüfung, ob das Vorhaben Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hervorruft
  • ggf. Planung von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen)

Stufe 3: Das Ausnahmeverfahren

  •  ist ein Ausschluss der Verbotsbestände nicht möglich, Prüfung inwiefern Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt werden.

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Artenschutzgutachten (z. B. Fachbeitrag Artenschutz (ASF), spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP), Artenschutzscreening etc.) dargestellt.

Sie benötigen für Ihr Vorhaben eine Artenschutzprüfung?

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Umweltberichte

  • Umweltberichte

Gemäß den rechtlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 4 BauGB) müssen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Regelfall sämtliche Umweltbelange in einem Umweltbericht (UB) erfasst und bewertet werden.

Dabei wird zunächst der aktuelle Zustand der Schutzgüter Mensch, Tiere & Pflanzen, Luft, Wasser & Boden, sowie Landschaft, Klima & Kulturgüter ermittelt.

Neben der Aufstellung einer sogenannten Null-Variante (Entwicklung der Schutzgüter bei Nicht-Durchführung des Vorhabens), bildet die Prognose voraussichtlicher Umweltauswirkungen das Kernelement des Umweltberichts. Negative Einflüsse können somit vorzeitig durch geeignete Planungsalternativen gemindert bzw. unvermeidbare Auswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Der Umweltbericht stellt im Bauleitprozess ein wichtiges Instrument dar, um die Belange des Umweltschutzes zu repräsentieren. Die Ergebnisse des Umweltberichts sind Bestandteil im Abwägungsprozess der Beschlussfassung.

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FFH-Verträglichkeitsprüfungen

  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren, das im Rahmen des europäischen Naturschutzrechtes (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie) durchgeführt wird. Die Prüfung wird durchgeführt, um zu bewerten ob ein geplantes Bauvorhaben negative Auswirkungen auf gesetzliche geschützte FFH-Lebensraumtypen oder Tierarten haben könnte, welche in den Anhängen der Richtlinie festgelegt sind. Dabei werden Auswirkungen verschiedener Umweltfaktoren geprüft, welche einen Einfluss auf die gesetzlich festgelegten Erhaltungsziele des Schutzgebietes bzw. der spezifischen Art haben können.

Ziel der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist es, sicherzustellen, dass die Umweltbelange angemessen in die Planung und Entscheidungsfindung einfließen, um den Schutz der Natur zu gewährleisten. Wenn negative Auswirkungen festgestellt werden, welche zu einer (erheblichen) Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes führen, müssen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ergriffen werden oder das Vorhaben ist in der geplanten Art und Weise nicht umsetzbar/genehmigungsfähig.

Sie brauchen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung? 

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Umweltbaubegleitung

  • Umweltbaubegleitung:

Bei der Umsetzung von Bauprojekten kann es mitunter zu Biotop- und Artenschutzrechtlichen Konflikten kommen. Aufgabe einer Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist es, eine ökologisch sachgerechte Bauabwicklung zu gewährleisten und für eine genehmigungskonforme Umsetzung der Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu sorgen.

Die Leistungen der ÖBB umfassen daher umfangreiche Tätigkeiten:

  1. Die vorbereitende Beratung

Vor Baubeginn erfolgt eine Sichtung aller Planungsunterlagen (u.a. Genehmigungsbescheide, festgesetzte umweltrelevante Bestimmungen, landschaftspflegerische Begleitpläne) und eine Zusammenstellung aller Restriktionen, Schutz- und Minimierungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger und der bauausführenden Firma werden alle Maßnahmen zeitlich und fachlich in den Bauablauf eingeordnet.

  1. Die Baubegleitung

Während der Bauphase kontrolliert die ÖBB die Einhaltung der Schutz- und Minimierungsmaßnahmen und hält die Ergebnisse des Baufortschrittes in Protokollen fest. Sollten während der Bauphase kurzfristig unerwartete Komplikationen auftreten, können Eingriffe durch die ÖBB nachbilanziert werden. Hierzu steht die ÖBB in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Projektträgern.

  1. Abschließende Tätigkeiten

Nach Beendigung der Bauphase erarbeitet die ÖBB einen Abschlussbericht zur Dokumentation des Bauablaufes. Auf Wunsch können Rekultivierungsmaßnahmen durch die ÖBB begleitet, sowie ausgeführte Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Behörden abgenommen werden.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umweltbaubegleitung.

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Landschaftspflegerische Begleitpläne

  • Landschaftspflegerische Begleitpläne & Kompensationsflächenmanagement

Laut naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung nach BNatSchG stellen Veränderungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Ökosystemfunktionen, sowie des Landschaftsbildes führen, vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt dar. Um die Folgen eines Eingriffs möglichst gering zu halten, gilt das sogenannte Vermeidungsgebot gem. § 15 (1) BNatSchG. Der Verursacher eines Eingriffs soll daher geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen treffen, um den Eingriff möglichst zu umgehen oder zu minimieren.

Zieht ein Vorhaben jedoch unweigerlich einen Eingriff nach sich, sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) nach § 15 (2) BNatSchG notwendig.

Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen werden in sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) als Teil des Genehmigungsverfahrens festgelegt.

Hierzu bieten wir Ihnen ein ausführliches Kompensationsflächenmanagement an.

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ANGEBOTE IM ÜBERBLICK

AUSGLEICHSFLÄCHEN FINDEN

ÖKOLOGISCHE PLANUNGEN

ABSTIMMUNG MIT GENEHMIGUNGSBEHÖRDEN

UMSETZUNG VON AUSGLEICHSMASSNAHMEN

MONITORING UNTERSUCHUNGEN

ERSTELLUNG & FÜHRUNG VON ÖKOKONTEN

Über Planungsbüro Green Solutions

Planungsbüro Green Solutions bietet umfassende landschaftsplanerische Dienstleistungen für Privatpersonen, Kommunen, Gemeinden, Projektbüros und Architekturbüros. Unser junges und hochqualifiziertes Team besteht aus Experten für Artenschutzprüfungen, Umweltberichte, Verträglichkeitsprüfungen und landschaftspflegerischer Begleitpläne und zertifizierten Umweltbaubegleitern.

Wir setzen moderne Technologien und digitale Unterstützung ein, um Aufgaben schnell und effizient zu erledigen. Unsere Mission ist es, flexible und praxisnahe Lösungen anzubieten, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.

Durch lösungsorientierte und ehrliche Kommunikation schaffen wir Vertrauen und gewährleisten eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unser engagiertes Team

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Melanie Brandenburg

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Büroleitung

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Hendrik Guder

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Alexander Schäfers

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Jana Nowak

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Katja Riekschnitz

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