Dienstleistungen

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung ist ein zentraler Bestandteil vieler Planungs‑ und Genehmigungsverfahren. Sie dient dazu, die Auswirkungen von Vorhaben auf Natur, Landschaft und Mensch fachlich zu bewerten und Umweltbelange rechtssicher in die Planung zu integrieren.
Wir unterstützen Projektierer, Generalplaner und Kommunen bei der landschaftsplanerischen Begleitung von Projekten – fundiert, strukturiert und praxisnah.

Unsere Leistungen in der Landschaftsplanung

Wir erbringen landschaftsplanerische Fachleistungen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Anforderungen und mit Blick auf die praktische Umsetzbarkeit im Projekt.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem:

  • Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung (UB)
  • strategische Umweltprüfungen (SUP)
  • landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
  • FFH‑Verträglichkeitsprüfungen (FFH‑VP)
  • Eingriffsbewertungen und Eingriffsbilanzierungen (EAB)
  • die Entwicklung von Vermeidungs‑, Minderungs‑ und Ausgleichsmaßnahmen

Im Rahmen von Umweltberichten werden unter anderem der aktuelle Zustand der relevanten Schutzgüter, die sogenannte Null‑Variante sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens fachlich dargestellt und bewertet.
Landschaftspflegerische Begleitpläne und Eingriffsbilanzierungen bilden zudem die Grundlage für die Herleitung geeigneter Vermeidungs‑ und Kompensationsmaßnahmen gemäß naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Art und Umfang der Leistungen richten sich dabei stets nach dem konkreten Vorhaben und dem erforderlichen Prüfrahmen.

Unser fachliches Vorgehen

Eine fachlich tragfähige Landschaftsplanung verbindet rechtliche Vorgaben mit einem realistischen Blick auf das Projekt.

Unsere Arbeitsweise ist gekennzeichnet durch:

  • die strukturierte Analyse der Ausgangssituation
  • die fachlich fundierte Bewertung von Auswirkungen auf Natur und Landschaft
  • die nachvollziehbare Herleitung geeigneter Maßnahmen
  • die enge Abstimmung mit Stadt , Objekt und Fachplanern sowie Behörden während der Erarbeitung und Fortschreibung der Unterlagen

So entstehen belastbare Unterlagen, die sowohl planungsrechtlich als auch fachlich Bestand haben.

Rechtlicher Rahmen der Landschaftsplanung

Landschaftsplanerische Leistungen werden im Rahmen verschiedener nationaler und europäischer Rechtsvorschriften erforderlich. Zentrale Grundlage bildet dabei das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere im Zusammenhang mit der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.
Darüber hinaus sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) maßgeblich, unter anderem:

  • die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG
  • Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft sowie von Schutzgebieten

Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Regelungen der Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie (FFH‑Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen.
So können im Rahmen von Planungen und Vorhaben Prüfungen erforderlich werden, um die Verträglichkeit mit FFH‑Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten fachlich zu bewerten (FFH‑Verträglichkeitsprüfung).

Ziel der Landschaftsplanung ist es, diese rechtlichen Anforderungen fachlich nachvollziehbar aufzubereiten und sicher in den jeweiligen Planungs‑ und Genehmigungsprozess zu integrieren. Die landschaftsplanerischen Unterlagen bilden dabei eine wesentliche Grundlage für die umweltbezogene Abwägung im Planungs‑ und Genehmigungsverfahren.

Wann ist Landschaftsplanung erforderlich?

Landschaftsplanerische Leistungen sind erforderlich, wenn Vorhaben oder Planungen mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder entsprechende Auswirkungen erwarten lassen.
Dies betrifft unter anderem:

  • die Aufstellung oder Änderung von Bebauungs‑ und Flächennutzungsplänen
  • die Entwicklung neuer Bau‑, Gewerbe‑ oder Sondergebiete
  • Infrastruktur‑ und Freiraumprojekte
  • Vorhaben in oder in der Nähe von Schutzgebieten

Eine frühzeitige landschaftsplanerische Betrachtung schafft Klarheit über den Untersuchungsbedarf und unterstützt einen reibungslosen weiteren Projektablauf.

Umweltbelange strukturiert und umsetzbar integrieren

Landschaftsplanung trägt dazu bei, Umweltbelange frühzeitig in Planungsprozesse einzubinden und Konflikte systematisch zu bearbeiten.
Eine klare Eingriffsbewertung und die frühzeitige Entwicklung geeigneter Maßnahmen unterstützen Genehmigungsverfahren und schaffen Planungssicherheit.

Wir begleiten Projekte mit dem Ziel, rechtliche Anforderungen und planerische Praxis sinnvoll miteinander zu verbinden.

Benötigen Sie Unterstützung?

Gerne unterstützen wir Sie bei landschaftsplanerischen Fragestellungen und begleiten Ihr Vorhaben fachlich fundiert – von der Umweltprüfung über die Eingriffsbilanzierung bis zur Festlegung und Begleitung von Vermeidungs‑ und Kompensationsmaßnahmen.