Dienstleistungen
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE BEGLEITPLÄNE
andschaftspflegerische Begleitpläne dienen der fachlichen Bewertung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen geplanter Vorhaben.
Rechtlicher Hintergrund
Landschaftspflegerische Begleitpläne ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Grundlage ist die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Herleitung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation möglicher Beeinträchtigungen.
Im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitpläne werden unter anderem:
- Bestand und Funktion von Natur und Landschaft erfasst
- Auswirkungen geplanter Vorhaben bewertet
- geeignete Maßnahmen zur Konfliktbewältigung entwickelt
- Kompensationsbedarfe nachvollziehbar dargestellt
Die Anforderungen richten sich dabei stets nach Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens sowie dem konkreten Genehmigungs- oder Planungsverfahren.
Wann ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich?
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wird erforderlich, wenn Vorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind und entsprechende naturschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Typische Anlässe sind unter anderem:
- Bau- und Infrastrukturvorhaben
- Erschließungsmaßnahmen
- Energie- und Freiflächenprojekte
- Gewässer- oder Wegebaumaßnahmen
- Vorhaben mit Eingriffen in Vegetationsbestände oder Landschaftsstrukturen
Ziel ist die nachvollziehbare Bewertung möglicher Auswirkungen sowie die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen.
Eine frühzeitige fachliche Betrachtung unterstützt strukturierte Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.
Unsere Leistungen im Bereich landschaftspflegerischer Begleitpläne
Die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne umfasst die strukturierte Bewertung geplanter Eingriffe sowie die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Konfliktbewältigung.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem:
- Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft
- Eingriffs- und Konfliktanalyse
- Ermittlung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- Herleitung geeigneter Kompensationsmaßnahmen
- Eingriffsbilanzierungen
- Abstimmung mit Behörden und Planungspartnern
- nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse
Art und Umfang der Leistungen richten sich stets nach dem konkreten Vorhaben und den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.
Unser fachliches Vorgehen
Eine belastbare landschaftspflegerische Planung erfordert sowohl eine strukturierte fachliche Bewertung als auch eine praxisnahe Entwicklung geeigneter Maßnahmen.
Unsere Arbeitsweise ist gekennzeichnet durch:
- die systematische Analyse der Ausgangssituation
- die fachliche Bewertung möglicher Eingriffe
- die nachvollziehbare Herleitung geeigneter Maßnahmen
- die enge Abstimmung mit Behörden und Planungspartnern
- eine praxisnahe und genehmigungsorientierte Aufbereitung der Unterlagen
So entstehen belastbare Unterlagen, die sowohl fachlichen Anforderungen als auch den praktischen Abläufen im weiteren Verfahren gerecht werden.
Eingriffe strukturiert bewerten und Maßnahmen nachvollziehbar entwickeln
Gerne unterstützen wir Sie bei landschaftspflegerischen Begleitplänen und begleiten Ihr Vorhaben fachlich fundiert und praxisnah durch das weitere Verfahren.
FAQ landschaftspflegerischer Begleitplan
Häufige Fragen
Was ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan?
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan bewertet Eingriffe in Natur und Landschaft und entwickelt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation möglicher Beeinträchtigungen.
Wann wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich?
Ein Begleitplan wird erforderlich, wenn Vorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind und naturschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Welche Maßnahmen werden betrachtet?
Betrachtet werden insbesondere Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie mögliche Eingriffsbilanzen.
Wer benötigt landschaftspflegerische Begleitpläne?
Landschaftspflegerische Begleitpläne werden insbesondere von Kommunen, Vorhabenträgern und Planungsbüros im Rahmen von Genehmigungs- und Planungsverfahren benötigt.